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In 60 SekundenWie groß das Problem ist1. Fakeshop erkennenWerbebibliotheken2. Beweise sichern3. Domain-Takedown4. Fakeshop melden5. Kunden schützenFragenQuellenDer Leitfaden in 60 Sekunden
- Erkennen. Achten Sie auf ähnliche Adressen, kopierte Fotos, falsche Impressen und Vorkasse an der Kasse.
- Zuerst Beweise sichern. Screenshots mit der vollständigen Adresse und ein Protokoll von allem, was Sie senden.
- Entfernen lassen. Melden Sie den Shop an Hoster und Registrar, meist der erste und ein kostenloser Schritt. Melden Sie dann die Werbeanzeigen und den Shop bei Browser-Sperrlisten und Zahlungsdienstleistern.
- Bei den Behörden melden, im richtigen Land.
- Kunden schützen und auf den nächsten achten. Warnen Sie Ihre Kunden. Fakeshops werden oft unter neuen Adressen wieder eröffnet.
Wie groß das Problem ist
Für eine Marke geht der Schaden über entgangene Umsätze hinaus. Kunden, deren Bestellung nie ankam, wenden sich oft an Sie, das Unternehmen, dessen Namen sie vertraut haben.
Fakeshop erkennen, der Ihre Marke imitiert
Heutige Fakeshops wirken professionell. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt, dass sie echte Produktfotos, Markenbilder und korrektes Deutsch nutzen und die Impressumsangaben echter Firmen kopieren[3].
- 1Seltsame Adresse. Ihre Marke plus ein zusätzliches Wort oder ein kleiner Tippfehler[4].
- 2Zu günstige Preise. Dauerhafte Räumungsverkäufe und riesige Rabatte[4].
- 3Vorkasse. Andere Optionen verschwinden an der Kasse, übrig bleibt nur Vorkasse[5].
- 4Falsches oder kopiertes Impressum. Es fehlt oder stammt von einer echten Firma[3].
Ähnliche Domains: So sieht Typosquatting aus
Typosquatting und Cybersquatting bedeuten, eine Adresse nah am Markennamen zu registrieren, um davon zu profitieren. Übliche Muster für eine Marke namens „ihremarke“[7]:
| Art | Beispiel | Was sich geändert hat |
|---|---|---|
| Zusatzwort | ihremarke-outlet.de | Für Shops am überzeugendsten: -sale, -shop, -official |
| Andere Endung | ihremarke.store | Gleicher Name, andere Domain-Endung |
| Vertauschte Buchstaben | irhemarke.de | Zwei Buchstaben getauscht |
| Fehlender Buchstabe | ihemarke.de | Ein Buchstabe fehlt: Das „r“ ist weg |
| Doppelter Buchstabe | ihremarkke.de | Ein Buchstabe wiederholt |
| Bindestrich | ihre-marke.de | Ein Bindestrich eingefügt |
| Ähnliches Zeichen | ihremаrke.de | Das „а“ ist kyrillisch. Es sieht gleich aus, ist aber eine andere Adresse |
| Subdomain | ihremarke.deals-shop.de | Ihr Name ist nur der erste Teil. Die echte Domain ist deals-shop.de |
Wo Sie suchen sollten
- Kundenbeschwerden. „Ich habe bei Ihnen bestellt und nichts kam“ ist oft das erste Signal. Fragen Sie nach der Adresse und den Zahlungsdaten.
- Suchen Sie Ihre Marke plus Wörter wie Outlet, Sale oder Rabatt, und prüfen Sie die Werbeanzeigen.
- Beobachten Sie neue Domains mit Ihrem Markennamen[8].
- Durchsuchen Sie die Werbebibliotheken nach Ihrem Markennamen[8]. Das ist oft der schnellste Weg, deshalb folgt hier die Anleitung.
Die Werbebibliotheken von Meta und Google prüfen (EU)
Fakeshops kaufen oft Anzeigen, wie die Zahl oben zeigt, und das hinterlässt Spuren. EU In der EU müssen sehr große Plattformen ein öffentliches, durchsuchbares Verzeichnis ihrer Anzeigen führen, bis ein Jahr nach der letzten Schaltung[9]. Sie können also kostenlos nachsehen, wer mit Ihrem Markennamen wirbt.
| Wo | facebook.com/ads/library, kein Konto nötig | adstransparency.google.com, kein Konto nötig |
| Nach einem Shop suchen | Ihre Marke oder der Name des Shops, oder seine Webadresse in Anführungszeichen als exakte Wortgruppe. Ein eigenes Domain-Feld gibt es nicht | Name des Werbetreibenden oder Website. Sie können also direkt die Adresse des Shops eingeben[10] |
| Zuerst einstellen | Land, Anzeigenkategorie „Alle Anzeigen“, aktive und inaktive Anzeigen | Region, dann Zeitraum und Format |
| Zusatzangaben bei EU-Anzeigen | Im Bereich zur EU-Transparenz: Laufzeit, Zielgruppen, geschätzte Reichweite in der EU, Werbetreibender und Zahlender | Anzeigezeitraum, Zielgruppenkategorien, Reichweite je Standort[10], Name und Standort des Werbetreibenden, Zahlender[10] |
| Wie lange Anzeigen bleiben | EU-Anzeigen: ein Jahr nach der letzten Einblendung. Anderswo die meisten Anzeigen nur, solange sie aktiv sind[11] | Ein Jahr nach der letzten Schaltung. Neue Anzeigen können 48 bis 72 Stunden brauchen, bis sie erscheinen[12] |
| Zeigt, wohin die Anzeige führt | Ja, den Link der Anzeige und die angezeigte Domain | Keine anklickbaren Links[12] |
TikTok hat eine ähnliche Bibliothek für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und das Vereinigte Königreich[13].
Fünf Minuten, einmal pro Woche
- Suchen Sie Ihren Markennamen in beiden Bibliotheken, für jedes Land, in dem Sie verkaufen.
- Achten Sie auf unbekannte Werbetreibende, hohe Rabatte und Ihre eigenen Produktfotos.
- Öffnen Sie die Details der Anzeige und notieren Sie Werbetreibenden, Zahlenden, Zeitraum und Webadresse.
- Speichern Sie einen Screenshot, bevor Sie melden. Eine entfernte Anzeige verliert im Verzeichnis ihren Inhalt und die Angaben zum Werbetreibenden[9].
Zuerst Beweise sichern
Tun Sie das, bevor Sie melden, denn der Shop kann verschwinden, sobald er bemerkt wird. Auch der Leitfaden der ICANN verlangt das für Abuse-Meldungen[16]:
- Screenshots mit der vollständigen Webadresse.
- Eine kurze, klare Beschreibung des Missbrauchs.
- Nachweis Ihrer Befugnis, wenn Sie für jemand anderen handeln, und Nachweis Ihrer Marke.
- Ein Protokoll der gesamten Korrespondenz: wer, wann, was und die Antwort. Bleiben Sie bei allen Empfängern bei denselben Aussagen.
Notieren Sie außerdem die an der Kasse angezeigten Zahlungsdaten und bewahren Sie Kundenmeldungen auf.
Domain-Takedown: Wer einen Fakeshop wirklich entfernen kann
Ein Fakeshop hängt von mehreren Firmen ab. Jede ist ein Hebel, und ein Website-Takedown gelingt meist, wenn Sie den richtigen ansetzen.
Ihre Takedown-Optionen
| Weg | Was er bewirkt | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Entfernt die Website. EU Hoster, die in der EU tätig sind, müssen allen einen Meldeweg bieten[17] | Genaue Adresse, begründete Angaben | |
| Kann die Domain sperren. Den Kontakt finden Sie über ICANN Lookup[16] | Belege. An die ICANN erst nach angemessener Zeit eskalieren[16] | |
| Leitet Ihre Meldung an Betreiber und Hoster weiter[18] | abuse.cloudflare.com nutzen | |
| Entfernt rechtsverletzende Inhalte[19] | Direkte Links. Ein allgemeiner Shop-Link wird abgelehnt | |
| Warnen Besucher: Google, Microsoft, Netcraft | Die Adresse und eine kurze Begründung | |
| Stoppt den bezahlten Besucherstrom[20][21]. Gemeldete Anzeigen werden einzeln bearbeitet: In einem Fall entfernte Meta die Anzeige binnen 24 Stunden, aber 60 weitere desselben Kontos blieben online[22] | Melden Sie den Werbetreibenden und listen Sie alle gefundenen Anzeigen auf. Metas Brand Rights Protection setzt eine eingetragene Marke voraus | |
| Visa gibt die Meldung an den Zahlungsabwickler des Shops (den Acquirer) weiter[23]. Auch Mastercard[24] und PayPal[25] | Nachweis, dass Sie schon gemeldet haben. Mastercard verlangt mindestens drei frühere Meldungen. Visa empfiehlt Testkäufe |
Rechtliche Wege, wenn Meldungen nicht helfen
Sie setzen in der Regel eine eingetragene Marke voraus und dauern länger. Nutzen Sie sie bei einem Shop, der immer wiederkommt, oder um die Domain selbst zu erhalten.
| Weg | Domains | Ergebnis | Kosten und Dauer |
|---|---|---|---|
| .com und viele andere | Übertragung oder Löschung, kein Schadensersatz[28] | Ab 1.500 USD[29], normalerweise binnen 2 Monaten[28] | |
| Neue Endungen, je Endung prüfen | Nur Sperrung, bei klarer Beweislage[30] | Beim Anbieter erfragen | |
| .eu | Übertragung oder Widerruf[31] | 1.300 €, bis 31.12.2026 ermäßigt auf 700 €[32] | |
| .de | Verhindert die Übertragung der Domain, und Sie erhalten sie, falls sie gelöscht wird. Der Shop bleibt online[33] | Nachweis Ihres Rechts nötig. Ein Jahr gültig, verlängerbar[33] | |
| Alle, wenn ein Gericht zuständig ist | Verpflichtet den Betreiber zur Unterlassung. Siehe die Gesetze je Land unten | Über Ihre Anwaltskanzlei. DE In Deutschland tragen Sie in der Regel das Risiko, falls sie sich als unberechtigt erweist[34] |
Markenrecht je Land
Gerichtliche Wege beruhen auf nationalem Recht, bei einer Unionsmarke auf EU-Recht. Von diesen Vorschriften würde Ihre Kanzlei ausgehen.
| Wo | Vorschrift | Was sie Ihnen gibt |
|---|---|---|
| DE Deutschland | § 14 MarkenG[35] | Ausschließliches Recht, Unterlassung und Schadensersatz |
| EU Unionsmarke | Verordnung 2017/1001, Art. 9, 130[36] | EU-weites Recht und Verbote. Gilt nicht für die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA |
| AT Österreich | MSchG §§ 10, 51[37] | Ausschließliches Recht, Unterlassung und Beseitigung |
| CH Schweiz | MSchG Art. 13, 55[38] | Ausschliessliches Recht, Klage auf Verbot oder Beseitigung |
| UK UK | Trade Marks Act 1994, s.10[39] | Stoppt identische, verwechselbare oder rufschädigende Nutzung |
| US USA | 15 U.S.C. § 1114[40], § 1125(d)[41] | Zivilklage, dazu ein Anspruch wegen Cybersquatting, der sich gegen die Domain selbst richten kann, wenn der Inhaber nicht erreichbar ist |
| FR Frankreich | CPI L.713-2, L.716-4[42][43] | Verbotene Nutzungen und zivilrechtliche Haftung |
| NL Niederlande | Benelux-Übereinkommen, Art. 2.20[44] | Beneluxweites Recht, rechtsverletzende Nutzung zu stoppen |
Vorlage für Ihre Takedown-Meldung
Halten Sie die Meldung kurz, sachlich und konkret. Ersetzen Sie alles in Klammern und streichen Sie, was nicht zutrifft.
Betreff: Missbrauchsmeldung: Fakeshop imitiert [IHRE MARKE] unter [VOLLSTÄNDIGE URL] Guten Tag, ich schreibe im Namen von [FIRMA], Inhaberin der Marke [MARKE] ([REGISTER UND NUMMER]). Die Website [VOLLSTÄNDIGE URL], die Sie [hosten / registriert haben / schützen], imitiert unsere Marke und scheint Zahlungen von Kunden anzunehmen, ohne mit uns verbunden zu sein. Was wir festgestellt haben: - Sie nutzt ohne Erlaubnis unser Logo und unsere Produktfotos: [BEISPIELE] - Das Impressum zeigt [KOPIERTE ODER FALSCHE ANGABEN] - Angezeigte Zahlungsdaten: [ANGABEN] - Zuerst gesehen: [DATUM, UHRZEIT, ZEITZONE] Anbei: Screenshots mit der vollständigen Adresse sowie Nachweise unserer Marke und unserer Vertretungsbefugnis. Bitte prüfen Sie diese Meldung nach Ihrer Abuse-Richtlinie, entfernen oder sperren Sie die Inhalte und teilen Sie uns das Ergebnis mit. Wir melden den Fall außerdem an [BEHÖRDE]. Nach meinem besten Wissen ist diese Meldung zutreffend. [NAME, FUNKTION, FIRMA, E-MAIL, TELEFON]
Fakeshop bei den Behörden melden
Meldungen unterstützen Ermittlungen, auch wenn sie den Shop nicht selbst vom Netz nehmen. Melden Sie dort, wo Ihr Unternehmen oder die Opfer sind, und bewahren Sie das Aktenzeichen auf.
| Land | Wo Sie melden | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| DE Deutschland | Onlinewache der Polizei, Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) für Unternehmen, Verbraucherzentrale | Die Onlinewache läuft je Bundesland. Die Bundesnetzagentur kann keine Löschung anordnen und ist für Plattformen zuständig, die ihre Pflichten verletzen[46] |
| AT Österreich | Watchlist Internet, against-cybercrime@bmi.gv.at | Watchlist veröffentlicht Warnungen |
| CH Schweiz | BACS, Cybercrimepolice | Cybercrimepolice nimmt Hinweise an, keine Strafanzeigen |
| UK UK | Report Fraud, NCSC-Meldung für Betrugs-Websites | Report Fraud hat Action Fraud ersetzt. Das NCSC nimmt keine Strafanzeigen an |
| US USA | FBI IC3, FTC, IPR Center | IPR Center für Fälschungen |
| FR Frankreich | PHAROS | Nimmt Meldungen zu Online-Betrug an |
| NL Niederlande | Politie, Fraudehelpdesk | Fraudehelpdesk hat einen Weg für Unternehmen |
| EU EU-Ebene | Nationale Polizei | Europol nimmt keine Meldungen aus der Öffentlichkeit an[47]. Das IP Enforcement Portal des EUIPO verbindet Rechteinhaber mit Zoll und Polizei[48] |
Fake-Websites mit Ihrer Finanzmarke
DE Die BaFin veröffentlicht Warnungen vor „Identitätsmissbrauch“, bei dem Websites fälschlich vorgeben, ein bekanntes Unternehmen zu sein[49]. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie ihre Warnungen und wenden Sie sich an die BaFin. Sie handelt im kollektiven Verbraucherinteresse, nicht in Einzelfällen[50].
Anderswo prüfen Sie die Warnliste der Aufsicht: AT FMA CH FINMA UK FCA US CFTC und SEC FR AMF NL AFM.
Kunden schützen und auf den nächsten achten
- Warnen Sie Ihre Kunden per Banner auf der Website oder Newsletter[8] und informieren Sie Ihren Support.
- Sagen Sie Opfern, was zu tun ist: sich an Bank oder Zahlungsdienstleister wenden und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
- Achten Sie auf Ersatz-Domains. Shops werden oft unter neuen Adressen wieder eröffnet[6].
- Prüfen Sie, ob der Shop offline bleibt. Führen Sie Ihr Protokoll weiter. Kommt derselbe Betreiber zurück, helfen Ihre früheren Belege auf dem Rechtsweg.
Bleiben Sie auf sicherem Boden
| Vermeiden | Warum |
|---|---|
| Alles melden, was ähnlich aussieht | EU Plattformen müssen die Bearbeitung von Meldungen aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen schickt[17] |
| Fälschungen ohne Beleg behaupten | WIPO-Panels weisen unbelegte Behauptungen illegaler Aktivitäten zurück[51] |
| Ein Unternehmen öffentlich als Fake bezeichnen | DE In Deutschland verbietet § 4 UWG Wettbewerbern geschäftsschädigende Behauptungen, die nicht erweislich wahr sind[52]. Andere Länder haben eigene Regeln, fragen Sie also zuerst Ihre Kanzlei |
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Fakeshop?
Sichern Sie Screenshots mit der vollständigen Adresse. Melden Sie den Shop dann an Hoster und Registrar, an die Sperrlisten von Google, Microsoft und Netcraft, melden Sie Werbeanzeigen und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei im jeweiligen Land. In Deutschland geht das über die Onlinewache der Polizei.
Was ist ein Domain-Takedown?
Damit wird eine Website oder Domain vom Netz genommen, meist durch eine Meldung an Hoster oder Registrar oder auf einem rechtlichen Weg wie der UDRP.
Wie finde ich den Hoster, wenn der Shop Cloudflare nutzt?
Nutzen Sie das Abuse-Formular von Cloudflare. Cloudflare leitet Beschwerden an Betreiber und Hoster weiter.
Kann DENIC einen Fakeshop auf einer .de-Domain löschen?
Nein. DENIC registriert nur Domains und kann Shops nicht vom Netz nehmen. Der DISPUTE-Eintrag verhindert die Übertragung einer Domain, aber der Shop bleibt online.
Was ist der Unterschied zwischen Typosquatting und Cybersquatting?
Cybersquatting bedeutet, bösgläubig einen Namen nah an einer fremden Marke zu registrieren. Typosquatting ist eine Form davon, die auf Tippfehler setzt, etwa vertauschte oder fehlende Buchstaben.
Wie prüfe ich, ob ein Fakeshop Werbung schaltet?
Suchen Sie Ihre Marke oder die Adresse des Shops in der Meta-Werbebibliothek und im Google Ads Transparency Center. Beide sind kostenlos und brauchen kein Konto. In der EU zeigen sie Anzeigen bis ein Jahr nach der letzten Schaltung, einschließlich der angegebenen Werbetreibenden und Zahlenden.
Brauche ich eine eingetragene Marke?
Nicht für eine einfache Abuse-Meldung. Rechtliche Wege wie die UDRP und Metas Brand Rights Protection setzen aber in der Regel eine voraus.
Was kostet ein UDRP-Verfahren?
Die WIPO-Gebühr beginnt bei 1.500 USD für eine bis fünf Domains mit einem Einzelpanelisten. Verfahren enden normalerweise binnen zwei Monaten, Anwaltskosten kommen hinzu.
Quellen
52 Quellen
- vzbv, 06.11.2025: Jeder zweite Fakeshop schaltet Werbung auf Google oder Meta
- SRLabs: BogusBazaar
- BSI, 25.11.2025: Warnung vor Betrugsmaschen zum Black Friday
- Verbraucherzentrale: Fakeshop-Finder
- Watchlist Internet: So erkennen Sie Fake-Shops
- Verbraucherzentrale: Fakeshop-Glossar
- dnstwist: Arten von Domain-Abwandlungen
- Watchlist Internet: Das können Sie tun, wenn Kriminelle Ihren Online-Shop kopieren
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Artikel 39
- Google Ads-Hilfe: Über das Ads Transparency Center
- Meta: Tools der Werbebibliothek
- Google Ads Transparency Center: Häufige Fragen
- TikTok: Hilfe zur Commercial Content Library
- ÖIAT-Policy-Brief, Mai 2026: Werbebibliotheken
- ÖIAT-Studie für die KommAustria, Dez. 2025: Betrugsökosystem in der Meta-Werbung
- ICANN, 17.11.2025: Beschwerden zu DNS-Missbrauch einreichen
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)
- Cloudflare: Umgang mit Missbrauch
- Shopify: Markenverletzung melden
- Google Ads: Richtlinienverstoß melden
- Meta: Brand Rights Protection
- vzbv-Kurzpapier, Nov. 2025: Fakeshop-Werbung
- Visa: Markenmissbrauch melden
- Mastercard: Anti-Piraterie-Richtlinie
- PayPal: Rechtsverletzung melden
- ICANN: Änderung des Registrar Accreditation Agreement, 05.04.2024
- ICANN: Hinweise zu den Pflichten bei DNS-Missbrauch
- WIPO: Leitfaden zur UDRP
- WIPO: Gebührenordnung (UDRP)
- ICANN: Uniform-Rapid-Suspension-Verfahren
- .eu ADR: Tschechisches Schiedsgericht
- .eu ADR: Gebühren
- DENIC: DISPUTE-Verfahren
- DPMA: Schutzrechte durchsetzen
- § 14 MarkenG
- Verordnung (EU) 2017/1001 (Unionsmarke), Art. 9 und 130
- Österreich: Markenschutzgesetz, §§ 10, 51
- Schweiz: Markenschutzgesetz, Art. 13, 55
- UK: Trade Marks Act 1994, Section 10
- USA: 15 U.S.C. § 1114
- USA: 15 U.S.C. § 1125(d)
- Frankreich: Code de la propriété intellectuelle, Art. L.713-2
- Frankreich: Code de la propriété intellectuelle, Art. L.716-4
- Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum, Art. 2.20
- DENIC: Fake-Shops
- Bundesnetzagentur: Umgang mit betrügerischen Online-Angeboten
- Europol: Kann ich Straftaten bei Europol melden?
- EUIPO: IP Enforcement Portal
- BaFin, 16.06.2025: Warnung vor Identitätsmissbrauch (Beispiel)
- BaFin: News und Warnungen
- WIPO Jurisprudential Overview 3.0
- § 4 UWG
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