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In 60 SekundenWarum Tempo zählt1. Beweise sichern2. Domain prüfenWerbebibliotheken3. Zahlungswege4. Shops verbinden5. AuskunftsersuchenHäufige FehlerFragenQuellenDas Playbook in 60 Sekunden
- Zuerst sichern. Sichern Sie den Shop sorgfältig, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Morgen kann er weg sein.
- Domain prüfen. Finden Sie heraus, wer sie registriert hat, wer sie hostet und welche anderen Adressen daneben auftauchen.
- Dem Geld folgen. Zahlungsdaten sind oft die stärkste Verbindung zu einer echten Person.
- Shops verbinden. Eine Meldung betrifft selten nur einen Shop. Achten Sie darauf, was Shops gemeinsam haben.
- Den richtigen Anbieter fragen. Stellen Sie gezielte Auskunftsersuchen an die Stelle, die die Daten tatsächlich hat.
Warum die ersten Stunden zählen
Ein Fakeshop ist darauf ausgelegt zu verschwinden. Die Verbraucherzentralen warnen, dass Shops oft gelöscht und unter neuen Adressen wieder eröffnet werden[1]. Bis ein Opfer merkt, dass nichts ankommt, Strafanzeige erstattet und der Fall auf einem Schreibtisch landet, gibt es womöglich nichts mehr zu sehen.
Beweise sichern
Ein Screenshot allein ist ein schwacher Beweis. Das Berkeley-Protokoll, der von den Vereinten Nationen unterstützte Standard für Online-Ermittlungen, nennt die Webadresse, den Quellcode der Seite und ein vollständiges Seitenabbild als Minimum für die Verwendung vor Gericht[5]. Es wurde für internationale Verbrechen geschrieben. Nutzen Sie es deshalb als starken Anhaltspunkt und folgen Sie zuerst den Vorgaben Ihrer Behörde.
Was Sie sichern sollten
| Was | Warum es zählt | Tipp |
|---|---|---|
| Zeigt genau, was Sie gesehen haben | Kopieren, nicht abtippen | |
| Zeigt den Shop so, wie Besucher ihn sahen, einschließlich Impressum und Kasse | Sichern Sie auch Kasse und Zahlungsseiten, nicht nur die Startseite | |
| Enthält verborgene Spuren, die später Shops verbinden | Die Funktion „Seite speichern“ im Browser ist ein Anfang | |
| Oft der beste Weg zu einer echten Person | Notieren Sie IBAN, Empfängername und Zahlungsdienstleister genau wie angezeigt | |
| Andere können prüfen, wie die Sicherung entstand | Halten Sie Ihren Namen, die Uhrzeit und die Werkzeuge fest[5] | |
| Ein digitaler Fingerabdruck, der belegt, dass die Datei seit der Sicherung unverändert ist | Direkt bei der Sicherung erzeugen, mit dem aktuell anerkannten Standard[5] |
Ein einfaches Beweisprotokoll führen
Die Beweiskette (Chain of Custody) ist eine chronologische Aufzeichnung, wer den Beweis wann hatte und was damit geschah[5]. Sie kann so einfach beginnen:
Domain und Zertifikate prüfen
Jeder Shop hängt von externen Firmen ab: Jemand hat die Adresse registriert, jemand hostet die Website, jemand hat ihr Sicherheitszertifikat ausgestellt. Alle hinterlassen Spuren.
| Spur | Was sie zeigt | Grenzen |
|---|---|---|
| Registrar, Registrierungsdatum und oft eine Abuse-Adresse | Daten privater Inhaber sind öffentlich oft nicht sichtbar | |
| INTL Ein Anfrageweg für verborgene Registrierungsdaten bei Domains wie .com. Offen für Strafverfolgungsbehörden mit ICANN-Konto[9] | Nicht alle Registrare machen mit. Im Pilotprojekt wurden 26 % der Anfragen bewilligt und 55 % abgelehnt[10] | |
| DE Inhaberdaten von Unternehmen sind öffentlich. Bei Privatpersonen sind nur das Registrierungsdatum und das verwaltende Mitglied sichtbar[11]. Behörden haben ein eigenes Anfrageformular[12] | DENIC registriert nur Domains. Es speichert keine Inhalte und kann Shops nicht vom Netz nehmen[13] | |
| EU Registries und Registrare müssen rechtmäßige, begründete Anfragen binnen 72 Stunden beantworten[14]. DE In Deutschland ist das § 50 BSIG, nur für Behörden[15] | Die Anfrage muss gut begründet sein | |
| Welche Firma die Website ausliefert | Viele Shops stehen hinter Cloudflare, das in der Regel nicht der Hoster ist[16]. In einem Netzwerk waren es 98,6 %[17] | |
| Sicherheitszertifikate werden in öffentlichen, durchsuchbaren Registern erfasst[18]. Sie können weitere Adressen desselben Betreibers zeigen | Ein Name im Log beweist keine aktive Website. Einträge können etwa einen Tag brauchen, bis sie erscheinen[18] |
Die Werbebibliotheken prüfen (EU)
Die Hälfte der 653 Fakeshop-Domains, die Verbraucherschützer 2025 geprüft haben, hatte auf Google oder Meta geworben[19]. EU In der EU müssen sehr große Plattformen ein öffentliches, durchsuchbares Verzeichnis ihrer Anzeigen führen, auch dazu, für wen die Anzeige war und wer gezahlt hat, bis ein Jahr nach der letzten Schaltung[20]. Damit sind die Bibliotheken eine schnelle, kostenlose Prüfung. Für das Lesen ist weder ein Auskunftsersuchen noch eine besondere Ermittlungsmaßnahme nötig.
| Wo | facebook.com/ads/library, kein Konto nötig | adstransparency.google.com, kein Konto nötig |
| Nach einem Shop suchen | Ihre Marke oder der Name des Shops, oder seine Webadresse in Anführungszeichen als exakte Wortgruppe. Ein eigenes Domain-Feld gibt es nicht | Name des Werbetreibenden oder Website. Sie können also direkt die Adresse des Shops eingeben[21] |
| Zuerst einstellen | Land, Anzeigenkategorie „Alle Anzeigen“, aktive und inaktive Anzeigen | Region, dann Zeitraum und Format |
| Zusatzangaben bei EU-Anzeigen | Im Bereich zur EU-Transparenz: Laufzeit, Zielgruppen, geschätzte Reichweite in der EU, Werbetreibender und Zahlender | Anzeigezeitraum, Zielgruppenkategorien, Reichweite je Standort[21], Name und Standort des Werbetreibenden, Zahlender[21] |
| Wie lange Anzeigen bleiben | EU-Anzeigen: ein Jahr nach der letzten Einblendung. Anderswo die meisten Anzeigen nur, solange sie aktiv sind[22] | Ein Jahr nach der letzten Schaltung. Neue Anzeigen können 48 bis 72 Stunden brauchen, bis sie erscheinen[23] |
| Zeigt, wohin die Anzeige führt | Ja, den Link der Anzeige und die angezeigte Domain | Keine anklickbaren Links[23] |
TikTok hat eine ähnliche Bibliothek für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und das Vereinigte Königreich[24].
Was die Bibliotheken Ihrem Fall bringen
- Wann der Shop aktiv war, und in welchen Ländern und für welche Altersgruppen er geworben hat.
- Wie weit er reichte. Das kann helfen, die Zahl möglicher Opfer zu schätzen.
- Weitere Shops: Andere Anzeigen desselben Werbetreibenden können zu Schwester-Shops führen.
- Wen Sie fragen können: Die Plattform hat die Konto- und Zahlungsdaten des Werbetreibenden. Siehe Schritt 5.
Zahlungswegen folgen
Adressen lassen sich billig ersetzen. An Geld zu kommen ist schwieriger. Deshalb verbinden Zahlungsdaten oft Shops und führen zu Personen.
| Spur | Was sie zeigen kann | Weg, je nach Land |
|---|---|---|
| Die ersten zwei Buchstaben zeigen, wo die Bank sitzt, nicht wo der Kontoinhaber lebt. Virtuelle IBANs können auf ein Konto anderswo verweisen[26] | DE Der Kontenabruf über die BaFin nach § 24c KWG zeigt Inhaber und Verfügungsberechtigte[27]. Andere Länder: siehe Tabelle in Schritt 5 | |
| Inhaber und Kontobewegungen in einem anderen EU-Staat | EU Europäische Ermittlungsanordnung: Entscheidung binnen 30 Tagen, Durchführung binnen 90[28] | |
| Ob das Geld schon aufgefallen ist | DE Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll[29]. Staatsanwaltschaften können Daten auf Ersuchen erhalten[30] | |
| Händlerkonto, Auszahlungen, Registrierungsdaten | Siehe Schritt 5 | |
| Transaktionen sind öffentlich, Namen nicht. Eine Börse kennt womöglich ihre Kunden | EU Das SIRIUS-Projekt von Eurojust und Europol enthält Kontakte zu Krypto-Börsen[31] |
Eine Beschwerde, sechs Shops
2023 beschrieben bayerische Staatsanwälte einen Fall, der mit der Beschwerde eines Opfers begann und zu sechs mutmaßlichen Solar-Fakeshops führte, die echte Firmen kopierten, mit einem Schaden von mindestens rund 140.000 €[32]. Eine Meldung ist oft der Einstieg in etwas Größeres.
Shops zu Clustern verbinden
Wer jeden Shop als eigenen Fall behandelt, übersieht den Betreiber. Ein Shop-Cluster ist eine Gruppe von Shops, die etwas teilen, das nur ihr Betreiber teilen würde. Das Ziel: aus vielen kleinen Meldungen einen Fall machen.
Wie viel beweist jede Verbindung?
| Gemeinsame Spur | Stärke | Warum |
|---|---|---|
| Stark | Das Geld landet am selben Ort | |
| Stark | Durch Zufall kaum zu erklären, außer sie wurde von einer echten Firma kopiert | |
| Mittel | Deutet auf gemeinsame Werkzeuge hin, die aber an mehrere Gruppen verkauft sein können | |
| Mittel | Lohnt sich zu verfolgen, aber die Namen sind Selbstangaben[33] | |
| Mittel | Spricht für ein Konto hinter mehreren Websites | |
| Mittel | Nützlich, aber prüfen Sie zuerst, wer es verwaltet | |
| Schwach | Häufig in Shop-Clustern[1], aber Tausende unverbundene Websites können sich eine teilen | |
| Schwach | Für sich genommen kein Beweis[1] |
Die Einstufung ist eine Faustregel aus der Ermittlungspraxis, kein rechtlicher Maßstab. Suchen Sie mindestens zwei unabhängige Verbindungen, bevor Sie Shops als verbunden bezeichnen.
Wie echte Netzwerke aussahen
75.000+ Domains
Mehr als 850.000 Opfer und über 50 Mio. USD Bestellvolumen, betrieben von einem Kernteam und Franchisenehmern. Rund 200 Shops lagen auf jedem Server[34]. Forschende verbanden später Shops über identische Konfigurationsdateien[17].
121 Fakeshops
Mehr als 1.000 gehackte legitime Websites schickten Besucher zu Fakeshops mit vier Zahlungsabwicklern. Verbunden war das Ganze durch eingeschleusten Code und gemeinsame Zahlungsabwickler[35].
Gezielte Auskunftsersuchen stellen
Fragen Sie die Stelle, die die Daten tatsächlich hat, und fragen Sie nach konkreten Angaben. Der Registrar weiß, wer die Adresse gekauft hat, der Hoster, wer den Server bezahlt, und die Plattform, wer den Shop eröffnet hat.
Wer was hat
| Stelle | Hat wahrscheinlich | So erreichen Sie sie |
|---|---|---|
| Daten des Domaininhabers, Zahlung für die Domain | Direkte Anfrage, DENIC-Formular, RDRS | |
| Kundenkonto, Zahlung, Zugriffsprotokolle | Kontakt des Anbieters für Strafverfolgungsbehörden. Nach dem Digital Services Act (DSA) der EU müssen Anbieter eine Kontaktstelle für Behörden veröffentlichen[36] | |
| Kontodaten. In der Regel nicht der Hoster | lawenforcement@cloudflare.com mit Aktenzeichen. Behörden außerhalb der USA möglichst über Rechtshilfe (MLAT)[16] | |
| Shop-Inhaber, Registrierungsdaten, Auszahlungen | Shopifys Online-Formular für rechtliche Anfragen, an die richtige Gesellschaft gerichtet[37] | |
| Daten zu Werbetreibenden und Konten | Online-System für verifizierte Behörden, förmliche Anordnung oder förmliches Ersuchen erforderlich[38] | |
| Daten zu Werbetreibenden, Seiten und Zahlungskonten | Online-Anfragesystem für Strafverfolgungsbehörden, förmliche Anordnung oder förmliches Ersuchen erforderlich[39] | |
| Kontoinhaber, Transaktionen | Siehe Schritt 3 |
Die Rechtsinstrumente im Überblick
Das passende Instrument hängt davon ab, wo Sie arbeiten. Zuerst die EU-Instrumente, dann dieselben Aufgaben im nationalen Recht.
| EU-Instrument | Was es abdeckt | Das Wichtigste |
|---|---|---|
| Direkte grenzüberschreitende Anordnungen an Anbieter, die Dienste in der EU anbieten. Anwendbar seit dem 18. August 2026, ohne Dänemark[40][41] | Antwort binnen 10 Tagen, im Notfall binnen 8 Stunden. Sicherung für 60 Tage. Teilnehmerdaten (Bestandsdaten) bei allen Straftaten. Verkehrs- und Inhaltsdaten bei Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens 3 Jahren, durch richterliche Anordnung[42] | |
| Beweise aus einem anderen EU-Staat[28] | Langsamer, aber breiter anwendbar |
Dieselben Aufgaben im nationalen Recht
| Land | Betrugstatbestand | Wer der Kunde ist (Bestandsdaten) | Wer wann verbunden war (Verkehrsdaten) | Bankkonten |
|---|---|---|---|---|
| DE Deutschland | § 263 StGB: bis zu 5 Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu 10[43] | § 100j StPO mit § 22 TDDDG für digitale Dienste, auch anhand der IP-Adresse[44][45] | § 100g StPO für Telekommunikation[46]. § 100k StPO für Nutzungsdaten digitaler Dienste, bei Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere Katalogtaten nach § 100a Abs. 2 StPO[47] | § 24c KWG, Kontenabruf über die BaFin[27] |
| AT Österreich | § 146 StGB: bis zu 6 Monate. Schwerer und gewerbsmäßiger Betrug (§§ 147, 148) sind mit höherer Strafe bedroht[48] | § 135 Abs. 1a mit §§ 134, 137 StPO. IP-Abfragen brauchen eine Anordnung der Staatsanwaltschaft[49] | § 135 Abs. 2 StPO: Anordnung der Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung[49] | § 116 StPO[49] und das Kontenregister[50] |
| CH Schweiz | Art. 146 StGB: bis zu 5 Jahre, bei Gewerbsmässigkeit bis zu 10[51] | Art. 21, 22 BÜPF, über den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)[52] | Art. 273 StPO: gerichtliche Genehmigung, bis zu 6 Monate zurück[53] | Art. 265 StPO, Herausgabepflicht. Art. 284, 285 zur Überwachung einer Bankbeziehung[53] |
| UK UKEngland & Wales | Fraud Act 2006, s.2: bis zu 10 Jahre[54] | Investigatory Powers Act 2016, Part 3 („entity data“)[55][56] | Dasselbe Gesetz („events data“), bei schwerer Kriminalität[55] | Police and Criminal Evidence Act (PACE) 1984, Sch. 1, Production Order[57]. Customer Information Orders gelten bei Geldwäsche und Einziehung[58] |
| US USABundesebene | 18 U.S.C. § 1343, Wire Fraud: bis zu 20 Jahre[59] | 18 U.S.C. § 2703(c)(2): Subpoena[60] | § 2703(d): Court Order. Sicherung nach § 2703(f)[60] | Wege nach dem Right to Financial Privacy Act[61]. Grand-Jury-Subpoenas sind weitgehend ausgenommen[62] |
| FR Frankreich | Art. 313-1 Code pénal: bis zu 5 Jahre[63] | Art. 60-1, 60-2 CPP, Réquisition[64][65] | Art. 60-1-2 CPP: Straftaten mit einer Strafandrohung ab 3 Jahren[66] | FICOBA-Register[67][68], dann eine Réquisition an die Bank |
| NL Niederlande | Art. 326 Sr: bis zu 4 Jahre[69] | Art. 126na Sv für Kommunikationsanbieter, 126nc für andere[70] | Art. 126n Sv: Anordnung der Staatsanwaltschaft[70] | Art. 126nc, 126nd Sv[70] und das Verweisportal für Bankdaten[71] |
Eine Karte zur Orientierung, keine vollständige Darstellung der Voraussetzungen in jedem Land. Frankreich und die Niederlande haben neue Strafprozessordnungen beschlossen, die um 2029 erwartet werden. Die Artikelnummern werden sich also ändern[72]. Sprechen Sie mit Ihrer Staatsanwaltschaft.
Was in ein gutes Ersuchen gehört
- Die genaue Kennung: vollständige Webadresse, Kontoname oder IP-Adresse.
- Der Zeitraum, mit Zeitzone.
- Konkrete Daten: zum Beispiel Kontoinhaber, Datum der Kontoeröffnung und Auszahlungskonto statt „alle Daten“.
- Rechtsgrundlage und Aktenzeichen, an die richtige Gesellschaft gerichtet.
- Ein Hinweis zur Vertraulichkeit. Shopify zum Beispiel informiert Nutzer, sofern das nicht untersagt ist[37]. Sagen Sie also, wenn eine Benachrichtigung den Ermittlungszweck gefährden würde.
- Ein Sicherungsersuchen, falls die Daten sonst gelöscht werden könnten.
Sechs häufige Fehler
| Fehler | Besser so |
|---|---|
| Nur einen Screenshot sichern | Adresse, Quellcode und vollständiges Seitenabbild sichern, mit Fingerabdruck |
| Den Shop über den Büroanschluss öffnen | Eine getrennte Recherche-Umgebung nutzen. Das Berkeley-Protokoll empfiehlt, IP-Adresse und Rechner zu verschleiern[5] |
| Das IBAN-Land für das Land der verdächtigen Person halten | Es zeigt, wo die Bank sitzt[26] |
| Cloudflare nach Hosting-Daten fragen, als wäre es der Hoster | Es ist in der Regel nicht der Hoster. Fragen Sie, was es zum Konto sagen kann, und finden Sie den echten Hoster |
| Den Namen des Werbetreibenden in einer Werbebibliothek für den Betreiber halten | Die Namen sind Selbstangaben[33]. Nutzen Sie sie als Hinweis und fragen Sie die Plattform nach den Kontodaten |
| Jede Meldung als neuen Fall behandeln | Prüfen Sie zuerst, ob Shops Zahlungsdaten, Vorlage oder Kontaktdaten teilen |
Häufige Fragen
Wie ermittelt man gegen einen Fakeshop?
Sichern Sie zuerst die Beweise. Prüfen Sie dann die Domain, folgen Sie den Zahlungswegen, verbinden Sie zusammengehörige Shops und stellen Sie gezielte Auskunftsersuchen an die Anbieter, die die Daten haben.
Was tun, wenn der Shop schon offline ist?
Prüfen Sie öffentliche Archive und Zertifikats-Logs und fragen Sie Registrar, Hoster und Zahlungsdienstleister, die womöglich noch Kontodaten haben. Auch Strafanzeigen und Zahlungsdaten von Opfern bleiben wertvoll.
Reicht ein Screenshot als Beweis?
Selten. Das Berkeley-Protokoll nennt Webadresse, Quellcode und ein vollständiges Seitenabbild als Minimum und empfiehlt zusätzlich einen Hashwert und Angaben zur Sicherung.
Kann ich sehen, wem eine Domain gehört?
Öffentlich oft nicht. Verborgene Registrierungsdaten lassen sich anfragen, zum Beispiel über ICANN RDRS für Domains wie .com oder über das DENIC-Formular für Behörden bei .de.
Was ist ein Shop-Cluster?
Eine Gruppe von Fakeshops desselben Betreibers. Erkennen lässt sie sich an Gemeinsamkeiten wie einem Bankkonto, Kontaktdaten oder Vorlagendateien.
Darf ich die Werbebibliotheken von Meta und Google für Ermittlungen nutzen?
Ja, als Hinweis. Beide sind öffentlich und brauchen kein Konto. In der EU zeigen sie bis ein Jahr nach der letzten Schaltung Laufzeit, Zielgruppen, Reichweite und die angegebenen Werbetreibenden und Zahlenden. Die Namen sind Selbstangaben. Fragen Sie die Plattform deshalb nach den Kontodaten.
Gelten diese Gesetze in meinem Land?
Jedes Gesetz auf dieser Seite ist nach Land gekennzeichnet, etwa DE für Deutschland oder EU für die ganze EU. Die Tabelle in Schritt 5 listet die vergleichbaren Befugnisse in Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA, Frankreich und den Niederlanden.
Gilt die e-Evidence-Verordnung schon?
Ja, seit dem 18. August 2026 in den EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark. Sie erlaubt direkte grenzüberschreitende Anordnungen an Diensteanbieter, mit einer Antwortfrist von 10 Tagen, im Notfall von 8 Stunden.
Quellen
75 Quellen
- Verbraucherzentrale: Fakeshop-Glossar
- Verbraucherzentrale NRW, 13.04.2026: Zahlen zum Fakeshop-Finder
- AV-Comparatives, Nov. 2024: Test zur Erkennung von Fakeshops
- dpa via ChannelPartner, 19.06.2026: Beschwerden bei den Verbraucherzentralen
- Berkeley-Protokoll zu digitalen Open-Source-Ermittlungen (OHCHR / UC Berkeley)
- urlscan.io: Häufige Fragen
- urlscan.io: Sichtbarkeit von Scans
- Internet Archive: Seiten in der Wayback Machine sichern
- ICANN: Registration Data Request Service
- ICANN, 03.03.2026: Ergebnisse des zweijährigen RDRS-Pilotprojekts
- DENIC: Neue gesetzliche Vorgaben zur Domainabfrage
- DENIC: Anfragen Dritter zu Inhaberdaten
- DENIC: Fake-Shops
- NIS-2-Richtlinie, Artikel 28
- § 50 BSIG
- Cloudflare: Strafverfolgung
- heise, Bericht vom 38C3 zu BogusBazaar
- Certificate Transparency: So funktioniert CT
- vzbv, 06.11.2025: Jeder zweite Fakeshop schaltet Werbung auf Google oder Meta
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Artikel 39
- Google Ads-Hilfe: Über das Ads Transparency Center
- Meta: Tools der Werbebibliothek
- Google Ads Transparency Center: Häufige Fragen
- TikTok: Hilfe zur Commercial Content Library
- ÖIAT-Studie für die KommAustria, Dez. 2025: Betrugsökosystem in der Meta-Werbung
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Bericht zu virtuellen IBANs
- § 24c KWG
- Richtlinie 2014/41/EU (Europäische Ermittlungsanordnung)
- Zoll: Financial Intelligence Unit
- § 32 GwG
- Eurojust: SIRIUS-Projekt
- Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (ZCB), Apr. 2023
- ÖIAT-Policy-Brief, Mai 2026: Werbebibliotheken
- SRLabs: BogusBazaar
- The Record: Phish 'n' Ships
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)
- Shopify: Richtlinie zu behördlichen Anfragen
- Google: Anfragen von Behörden
- Meta: Informationen für Strafverfolgungsbehörden
- Verordnung (EU) 2023/1543 (e-Evidence)
- Heuking: Der e-Evidence Act gilt
- KriPoZ: Das e-Evidence-Gesetzespaket
- § 263 StGB
- § 100j StPO
- § 22 TDDDG
- § 100g StPO
- § 100k StPO
- Österreich: Strafgesetzbuch (StGB), §§ 146 bis 148
- Österreich: Strafprozessordnung (StPO), §§ 116, 134, 135, 137
- Österreich: Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, § 4
- Schweiz: Strafgesetzbuch, Art. 146
- Schweiz: Überwachungsgesetz (BÜPF), Art. 15, 21, 22, 26
- Schweiz: Strafprozessordnung, Art. 265, 273, 284, 285
- UK: Fraud Act 2006, Sections 1 und 2
- UK: Investigatory Powers Act 2016, Section 60A
- UK: Investigatory Powers Act 2016, Section 261
- UK: Police and Criminal Evidence Act 1984, Schedule 1
- UK: Proceeds of Crime Act 2002, Section 363
- USA: 18 U.S.C. § 1343
- USA: 18 U.S.C. § 2703
- USA: 12 U.S.C. § 3402
- USA: 12 U.S.C. § 3413
- Frankreich: Code pénal, Art. 313-1
- Frankreich: Code de procédure pénale, Art. 60-1
- Frankreich: Code de procédure pénale, Art. 60-2
- Frankreich: Code de procédure pénale, Art. 60-1-2
- Frankreich: Livre des procédures fiscales, Art. L135 ZC
- CNIL: FICOBA, das nationale Kontenregister
- Niederlande: Wetboek van Strafrecht, Art. 326
- Niederlande: Wetboek van Strafvordering, Art. 126n bis 126nd
- Niederlande: Wet op het financieel toezicht, Art. 3:267i
- Rijksoverheid: Neue Strafprozessordnung
- US-Justizministerium: Informationen zum CLOUD Act
- Polizei: Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC)
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT)
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